1. Anmeldung und Vertragsabschluss
Mit seiner Anmeldung, die mündlich, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder über Internet erfolgen kann, bietet der Kunde Stadtführung Aachen Martina Fey den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung und dieser AGBs verbindlich an.
Der Vertrag kommt durch Bestätigung seitens Stadtführung Aachen Martina Fey zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form, wird im Regelfall schriftlich per E-Mail erfolgen.
Bei mündlicher Anmeldung erfolgt die Anerkenntnis dieser AGB, soweit nicht aus dem Angebot von Stadtführung Aachen Martina Fey bekannt,
durch persönliche Kenntnisnahme des vorgelegten Exemplars vor Ort bzw.
nach ausdrücklichem Verzicht auf vorherige Kenntnisnahme und Ihrem Einverständnis der Nachreichung.
Soweit dem international oder europarechtlich nichts entgegensteht, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
2. Leistungen und Leistungsänderungen
Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus der Leistungsbeschreibung seitens Stadtführung Aachen Martina Fey sowie den ggf. darüber hinaus getroffenen Vereinbarungen.
Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Stadtführung Aachen Martina Fey
Abweichungen vom vertraglich vereinbarten Leistungsinhalt und –umfang seitens Stadtführung Aachen Martina Fey sind nur zulässig, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt nicht beeinträchtigen. Stadtführung Aachen Martina Fey setzt seine Vertragspartner unverzüglich über notwendige Änderungen in Kenntnis.
Die Teilnehmerzahl sollte in
der Regel maximal 25 Personen betragen. Überschreitungen sind gesondert zu vereinbaren.
Ausnahmen sind die Führung Quer durch Aachens Kneipen mit max.12 Personen
Stadtführung Aachen Martina Fey behält sich vor, bei bestimmten Leistungsangeboten eine Mindestteilnehmerzahl zur Bedingung zu machen.
3. Preise für vorvertragliche und vertragliche Leistungen und Zahlungsweise
Die Preise richten sich nach der schriftlichen oder in Ausnahmen mündlichen Vereinbarung und enthalten gem. § 4 Nr. 22 UStG keine Umsatzsteuer.
Die Zahlungsweise richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung oder mündlichen Absprache.
Eintrittsgelder in Museen oder konsumierte Getränke oder Speisen in Gastronomiebetrieben, die während des Führungsbetriebes aufgesucht werden, sind vom Kunden direkt an den Drittanbieter zu entrichten, es sei denn anderes wurde schriftlich oder mündlich vereinbart.
In besonderen Fällen können besondere vorvertragliche Leistungen (schriftliches Leistungsangebot, Leistungsvorschläge, organisatorische Leistungen )gesondert abgerechnet werden, wenn sie für Stadtführung Aachen Martina Fey in einem unverhältnismäßig großen Aufwand zur Erbringung der üblichen Leistung, Durchführung einer Stadt- oder Themenführung, stehen. Die gesonderte Abrechnung für diese außergewöhnlichen Leistungen wird seitens Stadtführung Aachen Martina Fey vorher angekündigt.
4. Stornierung/Rücktritt seitens des Gastes
Der Gast kann nach Vertragsschluss jederzeit den Rücktritt erklären. Maßgeblich ist der nachweisbare Zugang der Rücktrittserklärung bei Stadtführung Aachen Martina Fey.
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er einen vereinbarten Termin nicht wahr, steht Stadtführung Aachen Martina Fey ein Aufwandsersatz zu, der wie folgt pauschaliert geltend gemacht wird:
vom 10. – 8. Tag vor dem vereinbarten Termin 30 %
vom 7. - 3. Tag vor dem vereinbarten Termin 50 %
innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin 80 %
des vereinbarten Preises.
Im Falle des Zuspätkommens des Kunden von mehr als 30 Minuten besteht grundsätzlich kein Leistungsanspruch. Wird dennoch geleistet, bleibt der vereinbarte Preis ohne Abzug fällig. Dem Wunsch des Kunden, die fehlende Zeit nachzuholen, wird nach Möglichkeit und in Absprache zwischen dem Ansprechpartner des Kunden und Stadtführung Aachen Martina Fey möglicherweise gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgeltes auf der Grundlage des zuvor vereinbarten Preis von Stadtführung Aachen Martina Fey entsprochen.
Bei einer vorzeitigen Beendigung der Leistungen auf Wunsch der Kunden ist der vereinbarte Preis ohne Abzug fällig.
5. Stornierung/Rücktritt seitens Stadtführung Aachen Martina Fey
Stadtführung Aachen Martina Fey behält sich vor, in folgenden Fällen zu stornieren/vom Vertrag vollständig oder teilweise zurück zu treten:
1.1 bei Einwirkung höherer Gewalt
1.2 bei akuter Erkrankung des Rundgangleiters ohne Ersatzmöglichkeit
in diesen Fällen sind beide Vertragspartner von Ihren Pflichten befreit.
wenn der Kunde oder Teilnehmer/innen einer Gruppe die Durchführung der Leistung, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stören
2.1 wenn der Kunde oder Teilnehmer/innen sich vertragswidrig verhalten bzw. Sicherheitshinweise aus dem Leistungsangebot oder während der Leistungserbringung grob fahrlässig missachten
2.2 wenn Teilnehmer/innen aufgrund Fehleinschätzung ihrer Leistungsfähigkeit den Programmanforderungen nicht gewachsen sind.
In diesen Fällen bleibt der
Anspruch auf Leistungsvergütung seitens Stadtführung Aachen Martina Fey vollständig bestehen.
6. Haftung
Stadtführung Aachen Martina Fey haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.
Stadtführung Aachen Martina Fey haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter vermittelt werden (z.B.gastronomische Betriebe etc.).
Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsmängeln an deren Aufklärung mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist verpflichtet, vereinbarte, aber zu bemängelnde oder fehlende Leistungen unverzüglich gegenüber Stadtführung Aachen Martina Fey anzuzeigen.
Eine Haftung seitens Stadtführung Aachen Martina Fey bezieht sich rein auf die vereinbarten Leistungen. Die Teilnahme an den Stadtführungen erfolgt auf eigenes Risiko. Stadtführung Aachen Martina Fey haftet nicht für Körperschäden, Schäden durch Diebstahl oder den Verlust von Wertsachen.
Bei Kinder- und Jugendführungen übernimmt grundsätzlich Stadtführung Aachen Martina Fey nicht die Aufsichtspflicht; Begleitpersonal ist erforderlich.
7. Verjährung
Ansprüche des Kunden gegenüber Stadtführung Aachen Martina Fey aufgrund erworbener Gutscheine verjähren grundsätzlich nach 5 Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden is
8. Datenschutz
Der Kunde ist einverstanden, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten weiterhin von Stadtführung Aachen Martina Fey für die Kundenbetreuung verwendet werden.
Diese Daten werden in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz nicht an Dritte weitergegeben.
Weitere Regelungen sind gesondert unter der Datenschutzerklärung geregelt.
9. Salvatorische Klausel
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. des Vertrages insgesamt zur Folge
Stand der AGBs
Aachen, den 1.1.2017